Negative Rezensionen löschen lassen
Ihre Anwaltskanzlei für Reputationsschutz

  • Spezialisierte Kanzlei
  • Kostenlos mit Versicherung
  • Löschungen ab 49€ netto
  • Schnelle Reaktionszeit
  • Zahlung nach Auftragserledigung
  • Wir nehmen die härtesten Fälle an

Wir entfernen negative Kritiken und Diffamierungen auf Google, Kununu, Jameda, Tripadvisor, Trustpilot und auf weiteren Portalen.

Vertrauen Sie Ihren Ruf nicht anderen an!

Angebot
Negative Rezensionen löschen lassen
(Einzeln)
Festpreis 89€
zzgl. MwSt.

Schnelle Reaktionszeit. Ihr Anliegen wird innerhalb von einer Stunde bearbeitet

Keine Erfolgsaussichten:
Keine Kosten - kostenlose Ersteinschätzung

Abmahnung des Rezensenten
(Selbstzahler & Rechtschutzversicherung)
Sofortige Abmahnung, Abrechnung gemäß RVG

Der Rezensent wird wegen der Publikation falscher Faktendarstellungen abgemahnt und zur sofortigen Einstellung dieser Veröffentlichungen aufgefordert. Die Honorierung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Gebührenvorschriften.

Keine Erfolgsaussichten:
Keine Kosten - kostenlose Ersteinschätzung

Negative Rezensionen löschen lassen
(Rechtschutzversicherung)
0,-€

Es kann gemäß Vertragsvereinbarung mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung sowie Umsatzsteuer anfallen.
Die Versicherung übernimmt die Kosten entsprechend den gesetzlichen Gebührenvorschriften.

mit Versicherung
Negative Rezensionen löschen lassen
(Paket)
Paketpreis ab 49€
zzgl. MwSt.

Je. Bewertung bei mehreren Kritiken.
Je mehr Bewertungen Sie uns auf einmal zum Löschen geben, desto geringer wird der Preis sein.

Keine Erfolgsaussichten:
Keine Kosten - kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Nutzen, indem Sie Ihre Rechtsschutzversicherung einsetzen
Abwehr gegen weitere Bewertungen

Das Risiko einer wiederholten Kritik minimieren wir, indem wir in der Anfrage um Deckungszusage auch Schutz für mögliche Unterlassungsforderungen gegen Google erbitten. Dadurch wird Google angehalten, eine neuerliche Beurteilung durch den Rezensenten durch technische Maßnahmen, wie das Implementieren einer IP-Blockade, zu unterbinden.

Mehrere Kritiken als ein Versicherungsereignis

Die Einreichung mehrfacher Bewertungen bei Ihrer Versicherung zählt lediglich als ein einziger Versicherungsfall. Unsere Abrechnung mit der Versicherung erfolgt nur für eine Angelegenheit. Das schützt Ihren Versicherungsvertrag. Die Eigenbeteiligung wird nur einmal berechnet.

Kostendeckung & Komplettbetreuung durch die Kanzlei

Die Versicherung deckt üblicherweise die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Honorare (RVG). Mögliche vertragliche Eigenbeteiligungen und Mehrwertsteuer könnten zusätzlich entstehen. Die Mehrwertsteuer ist beim Finanzamt voll absetzbar. Sollten Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, trägt die Versicherung ebenfalls die Mehrwertsteuer. Wir übernehmen die Anfrage der Kostendeckung bei Ihrer Versicherung kostenfrei. Falls keine Kostendeckungszusage seitens der Versicherung vorliegt, ergreifen wir keine Maßnahmen. Es besteht für Sie kein finanzielles Risiko.

Fehlt Ihnen eine Betriebsrechtsschutzversicherung?

Wir beraten Sie gern zu einer preiswerten Betriebsrechtsschutzversicherung, welche oft die Ausgaben für das Anfechten von Bewertungen bei Google übernimmt. Ein Versicherungsereignis liegt vor, sobald Google auf eine Überprüfungsanfrage einer Bewertung nicht reagiert. Die jährlichen Versicherungskosten starten bei etwa 250 € (Paket: Grundschutz, Preis je nach Branche und Anzahl der Angestellten variabel). D iese Versicherung kommt ohne Karenzzeit aus, deckt jedoch nur Kritiken, die nach dem Versicherungsbeginn eingehen.

Negative Rezensionen löschen lassen  — profitieren Sie so:
01
Authentische Anwaltskanzlei mit spezialisierten Anwälten

Nur spezialisierte Juristen kümmern sich um Ihre Bewertungen. Persönliche Beratung ist unser Anspruch. Unser Fokus liegt ebenso auf diesem Rechtsgebiet. Wir sind keine illegale Agentur. Nach der neuesten Rechtsprechung sind solche Handlungen gegen das Gesetz (RDG).

02
Kostenlose Ersteinschätzung

Keine Erfolgsaussichten - keine Kosten: Risikofrei für Sie. Kostenlose, unverbindliche Beratung zu Löschmöglichkeiten Ihrer Rezensionen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Falls.

03
Kostenlos mit Rechtschutzversicherung

Häufig übernimmt die Rechtschutzversicherung die Gebühren (RVG). Die Übernahme der Kosten und die Rechnungsstellung erledigen wir für Sie kostenfrei. Falls Sie noch unversichert sind, beraten wir Sie ohne Wartefrist. Mit unserem Online-Formular ist eine Deckungsanfrage kostenlos möglich.

04
Rabatt für den Wechsel

Von unerlaubter Agentur zu Anwalt gehen. Es verstößt gegen das Recht (RDG), wenn Agenturen mittels juristischer Einsprüche Kritiken bemängeln. Agenturen riskieren, dass Kritiken bestehen bleiben. Beim Übergang zu unserer Kanzlei kostet es Sie 69 € netto anstelle von 89€ netto. Weiterhin schützen wir Sie vor der Gebührenforderung der Agentur oder holen sogar Ihr schon entrichtetes Honorar zurück.

05
Fixpreise, Bündelangebote und Teilzahlungen

Einzelpreis pro Bewertung liegt bei 89€ ohne MwSt., für Bündel und anpassbare Tarife bei mehr Kritiken ab 49€ zuzüglich Mehrwertsteuer je Beurteilung. Bei Bedarf ermöglichen wir Teilzahlungsoptionen.

06
Entschädigung und Abwehr künftiger Bewertungen

Wir realisieren Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Rezensent wird von uns verwarnt und muss die Anwaltsgebühren (RVG) tragen. Eine Unterlassungserklärung sichert Sie gegen weitere Vorfälle ab.

07
Individuelle Betreuung & Große Erfolgswahrscheinlichkeit

Anonymität gibt es bei uns nicht. Persönlicher Kontakt ist möglich. Jede Bewertung wird sorgfältig geprüft. Auf unsere Einwände reagiert Google sehr schnell. Die Quote unserer Erfolge in Bezug auf das Entfernen von Google-Bewertungen beträgt mehr als 91%.

08
Erstattung der Ausgaben durch das Steueramt

Anwaltsgebühren sind als besondere Ausgaben voll absetzbar. Diese zählen zu den sogenannten Werbungskosten. Die Kosten für unsere Leistung sind somit steuerlich abzugsfähig. Für genauere Informationen konsultieren Sie Ihren Steuerberater.

Alexander Utschitel Anwalt Ihrer Reputation
Negative Rezensionen löschen lassen
Online-Rechtsberatung
Kostenfrei & ohne Bindung
Löschung beauftragen 89€
Haben Sie Fragen?

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht. Unsere Antwort wird nicht lange auf sich warten lassen.

089 628 24 838

Beim Absenden, übermitteln Sie die Daten an Reputations-Schutz.de. Die Informationspflichten zum Datenschutz, insbesondere zur Rechtsgrundlage, finden Sie unter diesem Link.

Häufig gestellte Fragen
Wann tritt die Firmenrechtsschutzversicherung nicht in Kraft?

Ihre Firmenrechtsschutzversicherung wird aktiv, sofern Sie keine aktive Anmeldung oder Registrierung bei Plattformen wie Trustpilot, Tripadvisor, Jameda oder Holidaycheck vorweisen. Andernfalls gelten Sie als Vertragspartner dieser Portale, und es wird empfohlen, Ihre Registrierung via E-Mail zu beenden. Was Google angeht, so wird dort das Profil momentan noch als eine Art obligatorisches Profil behandelt.

Wie lange kann es dauern, eine Bewertung zu löschen?

Bei Google kann die Dauer beispielsweise zwischen 7 und 14 Tagen liegen. Die Dauer und der Ablauf des Löschverfahrens für Online-Bewertungen können jedoch variieren, abhängig von der Plattform (wie Google, Yelp oder TripAdvisor) und der spezifischen Situation. Generell beginnt das Verfahren mit der Einreichung einer formellen Beschwerde oder eines Löschantrags bei der betreffenden Plattform. Daraufhin wird der Fall in der Regel einer ersten Prüfung unterzogen, um zu bestimmen, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist und die beanstandete Bewertung gegen die Richtlinien der Plattform verstößt.

Warum reagiert Google selten auf Einsprüche, die ohne einen Rechtsbeistand vorgebracht werden?

Google neigt dazu, auf Beschwerden, die nicht durch einen Anwalt eingereicht werden, seltener zu reagieren, weil Einsprüche mit juristischem Hintergrund ernster genommen werden.

Was ist das richtige Vorgehen bei einer negativen Bewertung?

Ignorieren Sie die vielen irreführenden Anleitungen im Internet zum Umgang mit Bewertungen. Denken Sie daran: In solchen Fällen ist Schweigen besser. Es ist nicht Ihre Aufgabe, auf negative Kritik direkt zu reagieren oder den Verfasser bzw. das Bewertungsportal zu kontaktieren, so herausfordernd dies auch sein mag. Jede unbedachte Äußerung Ihrerseits kann die Position des Gegenübers stärken und die Chance mindern, dass die Bewertung entfernt wird.

Bedeutet das Entfernen von Bewertungen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit?

Das Löschen von Bewertungen berührt die Frage der Meinungsfreiheit, doch es geht hierbei nicht um eine Einschränkung dieses Grundrechts, sofern die Löschung aufgrund von Verstößen gegen Richtlinien, die Verbreitung falscher Informationen oder rechtswidrigen Inhalten (wie Beleidigungen oder Verleumdungen) erfolgt. Meinungsfreiheit schützt nicht vor der Verantwortung für rechtswidrige Aussagen. Die sorgfältige Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz vor Schaden oder rechtswidrigen Inhalten ist entscheidend.

Deckt meine betriebliche Rechtsschutzversicherung auch Google-Bewertungen ab?

Ja, das stimmt! Mehr als 50 % unserer Klienten greifen für die Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Google und anderen auf ihre Firmenrechtsschutzversicherung zurück. Wir kümmern uns um die Anfrage der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung, was oft eine Herausforderung darstellt. Doch in 85 % der Fälle bekommen wir eine positive Rückmeldung.

Können anonyme Bewertungen, selbst wenn sie keinen Inhalt aufweisen, entfernt werden?

Ja! Weil Google nach dem Start des Überprüfungsverfahrens ebenfalls für die Bewertung haftet, können auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt gelöscht werden.

Warum ist es besser, sich an einen Anwalt zu wenden, als an eine Agentur?

Das Löschen von Bewertungen ist rechtlich kompliziert und nur wenige Anwälte in Deutschland sind darauf spezialisiert. Obwohl einige Agenturen Löschungen anbieten, dürfen sie keine rechtlichen Dienstleistungen erbringen und es ist fraglich, ob sie das notwendige juristische Wissen besitzen. Ihre Tätigkeit beschränkt sich meist auf einfache Meldungen per E-Mail und auf den Versuch, Bewertungen auf sachlicher Ebene anzufechten, was oft kontraproduktiv ist.

Können die Ersteller von Bewertungen strafrechtlich belangt werden?

Ja, Verfasser von Bewertungen können sich strafbar machen, wenn sie rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen, Verleumdungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen veröffentlichen.

Ist es möglich, dass auch legale Bewertungen entfernt werden?

Ja, praktisch jede Google-Bewertung kann gelöscht werden, unabhängig davon, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder eine anonyme Bewertung handelt. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Bewertung wird nicht sofort von Google, einem Anwalt oder dem Verfasser der Bewertung getroffen, sondern gemäß einem festgelegten gerichtlichen Verfahren überprüft. Wenn eine Beschwerde eingereicht wird, ist der Betreiber des Portals verpflichtet, eine solche Überprüfung durchzuführen und trägt die Verantwortung für jede Bewertung. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Bewertung wird erst nach der Überprüfung getroffen. Selbst rechtmäßige Bewertungen müssen gelöscht werden, wenn Google das Überprüfungsverfahren nicht einhält. Die meisten Bewertungen werden letztendlich zugunsten des Beschwerdeführers gelöscht, wenn sie aus juristischer Sicht richtig angegangen werden, da die meisten Verfasser von Bewertungen keine Juristen sind und ihre Aussagen nicht belegen können. Daher ist es wichtig, sich an einen Anwalt zu wenden und nicht beispielsweise an eine Agentur, die nicht berechtigt ist, solche Tätigkeiten auszuüben und keine juristische Erfahrung hat.

Wie gut stehen die Chancen, dass eine Löschung erfolgreich ist?

Die Möglichkeit einer Bewertungslöschung hängt von der spezifischen Bewertung ab. Bewertungen, die eindeutig gegen die Richtlinien von Google verstoßen oder beleidigende Kritik darstellen, sind offensichtlich rechtswidrig. In anderen Fällen lässt sich oft eine positive Prognose für eine Löschung stellen, besonders wenn es unwahrscheinlich erscheint, dass der Bewertende die von ihm behaupteten Fakten belegen kann. Unsere Erfahrung zeigt, dass am Ende die meisten Bewertungen entfernt werden.

Ist es möglich, den Verfasser einer Bewertung persönlich zur Verantwortung zu ziehen und seine Daten vom Bewertungsportal zu erlangen?

Es ist durchaus machbar, den Verfasser einer Bewertung rechtlich zu belangen und ihn zur Unterlassung aufzufordern, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Wenn Name und Adresse des Verfassers bekannt sind.
  • Der Nachweis, dass der Verfasser für die Veröffentlichung verantwortlich ist, was bei nicht anonymen Bewertungen möglich ist.
  • Die Verbreitung unwahrer Fakten durch den Bewertenden.

Gemäß § 14 TMG kann man vom Bewertungsportal die Herausgabe der Daten des Verfassers verlangen, insbesondere bei Plattformen wie Facebook. Bei schwerwiegenden Verstößen ermöglicht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von 2017, die Anmeldedaten eines Rechtsverletzers bei sozialen Netzwerkbetreibern einzufordern, wobei ein zuständiges Zivilgericht dies anordnen muss.

Weshalb spielen positive Bewertungen eine so bedeutende Rolle?

Positive Bewertungen sind wichtig, weil sie das Vertrauen in ein Unternehmen oder Produkt erhöhen, die Sichtbarkeit in Suchmaschinen verbessern und potenzielle Kunden bei ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen. Sie dienen als sozialer Beweis für die Qualität und Zuverlässigkeit eines Angebots, was wiederum die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass neue Kunden gewonnen werden. Positive Bewertungen können auch das allgemeine Image einer Marke stärken und zur Kundenbindung beitragen.

Welche Art von Bewertung lässt sich nicht löschen?

Wenn der Bewertende im Rahmen des Prüfverfahrens, das gemäß den Jameda-II-Richtlinien durchgeführt wird, seine Bewertung als rechtmäßig gegenüber Google belegen kann, wird Google die Bewertung nicht entfernen. Dazu muss der Rezensent nachweisen, dass er tatsächlich Kundenkontakt hatte und seine Aussagen zutreffend sind, indem er Google Beweise wie Rechnungen oder Fotos vorlegt.

Andere Fragen